§ 35 SGB VIII beschreibt eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung für Jugendliche, die Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung benötigen. Die konkrete Hilfe wird im Einzelfall über den Hilfeplan ausgestaltet.
Individuelle Ausgestaltung
ISE ist kein standardisiertes Programm. Ziele, Betreuungsumfang, Lebensort, Dauer und Zusammenarbeit richten sich nach Bedarf, Beteiligung des jungen Menschen und den rechtlichen Vereinbarungen. Eine hohe Intensität muss fachlich begründet und regelmäßig überprüft werden.
Alltag und soziale Integration
Die Hilfe verbindet Beziehung mit konkreten Entwicklungsfeldern: Wohnen, Gesundheit, Schule oder Beschäftigung, Finanzen, Mobilität, Konfliktfähigkeit und soziale Kontakte. Eigenverantwortung entsteht schrittweise in einem verlässlichen Rahmen.
Reiseprojekt fachlich einordnen
Ein Reiseprojekt kann eine mögliche methodische Ausgestaltung sein, wenn Ortswechsel, Dauer, Aufsicht, Schutz, Bildung und Rückkehr- oder Anschlussperspektive klar vereinbart sind. Reisen ist dabei kein Selbstzweck, sondern ein strukturierter pädagogischer Erfahrungsraum.
Abgrenzung und Rechtsgrundlage
Welche Rechtsgrundlage im konkreten Fall trägt, entscheidet nicht die Website. Jugendamt und beteiligte Fachstellen prüfen Ziele, Zuständigkeit und Eignung im Hilfeplanverfahren. KidzRaum gibt hierzu eine fallbezogene fachliche Einschätzung ab.
